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Der nationale Warenkorb umfasst neben Obst und Gemüse auch andere Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Foto: Fotolia
29.01.2015
Umwelt & Verbraucher

Immer weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln

Sorgsam erzeugt und genau kontrolliert: Lebensmittel in Deutschland sind sicher

Der BVL-Jahresbericht „Monitoring 2013“ zeigt: Der positive Trend bei Rückständen von Pflanzenschutzmitteln setzt sich fort. Es gibt immer weniger Beanstandungen. Das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit in Deutschland gewährleisten unter anderem das Lebensmittel-Monitoring und die Pflanzenschutzmittel-Rückstandsüberwachung. Der Jahres-Report 2013 aus der Reihe „Berichte zur Lebensmittelsicherheit“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, belegt den positiven Trend. Beanstandungen sind wie schon in den Vorjahren weiter rückläufig. Kein einziger der ermittelten Rückstände im Berichtszeitraum stellt ein akutes Gesundheitsrisiko für die Verbraucher dar. Das gilt auch für Rückstände, die die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte überschreiten. Bei Erzeugnissen aus Deutschland lagen Höchstgehaltsüberschreitungen bei 0,6 Prozent, bei Erzeugnissen aus anderen EU-Staaten bei 0,9 Prozent. 4,4 Prozent der Produkte aus Drittländern wurden beanstandet. Bei den inländischen Erzeugnissen war außerdem der Anteil ohne messbare Rückstände etwa doppelt so hoch wie bei ausländischer Ware.

Transparenz ist oberstes Ziel

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für Landwirte verpflichtend und müssen eingehalten werden. Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von Zertifizierungsorganisationen, nach deren Standards Landwirte ihre Produkte zertifizieren lassen können: Für Obst und Gemüse gibt es zum Beispiel die Standards des deutschen Qualitätssicherungssystems QS (Qualität und Sicherheit), des internationalen Systems GlobalGAP oder weiterer privater Organisationen.

Ob gesetzlich oder privat – die Anforderungen an Erzeuger sind hoch: von der Düngung über die Pflanzenschutz-Maßnahmen bis hin zu Ernte, Lagerung, Verpackung und Dokumentation. Die Herkunft der Waren kann anhand der Etiketten jederzeit ermittelt werden. Sollte Anlass zur Beanstandung bestehen, hat das für den Erzeuger Konsequenzen.

Amtliche Lebensmittelüberwachung ist Ländersache

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist Ländersache. Die Landesministerien organisieren das Kontrollsystem, in dem die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Kreise die lebensmittelerzeugenden und -verarbeitenden Betriebe kontrollieren. Ihre Beamten überprüfen unter anderem, ob die Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe eingehalten werden. Im Bundesland Niedersachsen werden beispielsweise jedes Jahr etwa 2 500 pflanzliche Lebensmittel auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht.

EU-weite Höchstwerte bei Pflanzenschutzmitteln

Für Pflanzenschutzmittel gelten EU-weit Höchstgehalte, die nicht überschritten werden dürfen. Bei der Festlegung der Maximalwerte sind alle EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, beteiligt. In Deutschland koordiniert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Lebensmittelüberwachung und das Lebensmittel-Monitoring. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt im Bedarfsfall eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Rückständen vor.

Der nationale Warenkorb

Beim sogenannten Warenkorb-Monitoring wird anhand der nationalen Verzehrgewohnheiten ein repräsentativer Warenkorb zusammengestellt und in Stichproben untersucht. Im Warenkorb-Monitoring 2014 wurden aus den Kulturgruppen Getreide, Obst und Gemüse beispielsweise Gerste, Birnen, Gurken, Kartoffeln oder Möhren beprobt. Daneben gibt es seit 2003 das Projekt-Monitoring, das die Lebensmitteluntersuchungen in einzelne vertiefende Projekte einteilt. Zum Projekt-Monitoring 2014 gehörten zum Beispiel die Untersuchungen von getrocknetem Beerenobst auf Pflanzenschutzmittelrückstände oder die Überprüfung auf polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe in Getreideprodukten. Die Kontrollen werden „risikoorientiert“ geplant. Das bedeutet, Lebensmittel, bei denen Belastungen zu vermuten sind, werden strenger kontrolliert, während „als sicher geltende Lebensmittel“ nur stichprobenartig untersucht werden.

Das Lebensmittel-Monitoring untersucht Lebensmittel auf nicht erwünschte Stoffe wie etwa Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Pilzgifte (Mykotoxine), Schwermetalle und andere Umweltschadstoffe und dient damit dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Mögliche Gesundheitsrisiken sollen so frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Für die Jahre 2011 bis 2015 sind in jedem Jahr bundesweit insgesamt 9 000 Untersuchungen an Lebensmitteln vorgesehen. Zusätzlich organisiert der mehrjährige Kontrollplan ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm.

Amtliche Lebensmittelkontrolle

Die amtliche Kontrolle setzt sich aus systematischen Kontrollen in zufällig ausgewählten Betrieben und anlassbezogenen Kontrollen, sogenannten „Verdachtskontrollen“, zusammen. Die Lebensmittelkontrolleure prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf Zusammensetzung, Kennzeichnung und gesundheitliche Unbedenklichkeit erfüllt sind. Sie nehmen direkt beim Landwirt oder beim verarbeitenden Betrieb Proben. Ein Kurierdienst bringt die versiegelte Probe ins amtliche Untersuchungslabor zur Analyse. Eine zweite Probe verbleibt beim Erzeuger beziehungsweise beim Verarbeiter, damit auch dieser sie untersuchen lassen kann. Bei Überschreitung des Pflanzenschutzmittel-Höchstgehaltes sperren die Lebensmittelkontrolleure die beanstandete Lebensmittel-Charge, sodass diese gar nicht erst nicht in den Handel kommt. Ist das Produkt schon beim Verbraucher angekommen, müssen Erzeuger oder Verarbeiter es zurückrufen.

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