15.03.2007

Pflanzenschutz-Rückstände: Einheitliche Höchstmengen rücken näher

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat heute eine erste Stellungnahme zu 236 Pflanzenschutz-Wirkstoffen veröffentlicht, die einheitliche Rückstands-Höchstmengen erhalten sollen. Für 92 davon können derzeit geltende Werte aus den Mitgliedstaaten übernommen werden. Die übrigen Substanzen durchlaufen nun ein wissenschaftliches Bewertungsverfahren. „Alle zulässigen Rückstandsgehalte sind jedoch ohne Risiko für die Verbraucher; hier gelten sehr hohe Sicherheitsfaktoren“, erklärt dazu der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), Volker Koch-Achelpöhler.

Wegen der unterschiedlichen Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft gelten meist auch unterschiedliche nationale Höchstmengen. „Dies führt immer wieder zu Problemen beim grenzüberschreitenden Handel und verunsichert die Verbraucher,“ so Koch-Achelpöhler. „Deshalb begrüßen wir jeden Fortschritt bei der Vereinheitlichung der Höchstmengen.“

Weil Höchstmengen immer für eine ganz bestimmte Kombination von Wirkstoff und Lebensmittel festgelegt werden, waren über 60.000 Werte zu bearbeiten. Ursprünglich sollte der Prozess schon 2006 abgeschlossen sein. Jetzt ist als Zielmarke Ende 2008 angepeilt. Momentan ist EFSA im Auftrag der EU-Kommission dabei, vorläufige Höchstmengen vorzuschlagen. Alle in den Mitgliedstaaten gültigen Werte mussten an den Sitz der Behörde im italienischen Parma gemeldet werden. Wenn der höchste davon als sicher eingestuft wurde, was nun bei 40 Prozent der Substanzen der Fall war, wurde er als vorläufige Höchstmenge vorgeschlagen.

„EFSA ist dabei extrem vorsichtig vorgegangen und hat dabei gleich mehrere unrealistische Annahmen kombiniert“, erklärt dazu Koch-Achelpöhler. Beispielsweise hat EFSA bei jedem Lebensmittel die jeweils höchste in einem Mitgliedstaat veranschlagte Verzehrsmenge zugrunde gelegt. Danach würde ein Finne gleich viele Tomaten essen wie ein Italiener oder ein Holländer ebenso viele Oliven wie ein Grieche. Das ergibt ein Verzehrsmuster, das nirgendwo als Realität existiert. Weiter ist EFSA davon ausgegangen, dass alle Lebensmittel, für die Höchstmengen existieren, auch Rückstände enthalten. Tatsächlich werden die Wirkstoffe aber stets nur in einer begrenzten Anzahl der Kulturen angewendet. Gleichzeitig wurde angenommen, dass alle Früchte jeweils bis an den zulässigen Höchstgehalt belastet sind. Praktisch werden aber in der Hälfte der Produkte keine Rückstände gefunden; wo sie nachweisbar sind, bewegen sie sich in der Regel im unteren Bereich. EFSA hat zudem nicht berücksichtigt, dass ein Großteil der Lebensmittel vor dem Verzehr verarbeitet wird.

Die 144 Substanzen, die bislang keine vorläufigen Höchstmengen erhalten haben, werden im zweiten Schritt nach realitätsnäheren Kriterien bewertet. „In den meisten Fällen dürften sich die gemeldeten Höchstmengen als akzeptabel erweisen“, erwartet Koch-Achelpöhler.

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