Maissaatgut nur unzureichend vor Schädlingen geschützt
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das Beizen von Maissaatgut mit dem Produkt „Mesurol flüssig“ (Wirkstoff Methiocarb) wieder erlaubt. Die Zulassungen für Beizen aus der Gruppe der Neonicotinoide wurden dagegen nicht erneuert. „Wir begrüßen grundsätzlich, dass im Mais wieder gebeizt werden kann“, so der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), Volker Koch-Achelpöhler.