Gemischte Meinungen zur AgrarOLkG-Novelle
Gemischte Meinungen zur AgrarOLkG-Novelle
BERLIN. Die angekündigte Novelle des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) stößt beim Handelsverband Deutschland (HDE) erwartungsgemäß auf Kritik. „Das AgrarOLkG ist die falsche Stellschraube, wenn es darum gehen soll, die Ertragslage der landwirtschaftlichen Erzeuger zu verbessern“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Mittwoch (26.6.). Daran werde auch die von den Ampelfraktionen geplante Überarbeitung nichts ändern. Es sei die Chance vertan worden, die Lieferkettenbeziehungen zu deregulieren, denn eine effiziente Vertragsgestaltung sorge für günstige Verbraucherpreise und Produktvielfalt, erklärte Genth.
Besonders kritisch sieht der Handelsverband, dass künftig auch die Umgehung geltender Verbote unzulässig sein soll, selbst wenn dies auf ausdrücklichen Wunsch des unter Schutz stehenden Lieferanten erfolgt. „Ganze Geschäftsmodelle bisher erfolgreich und effizient arbeitender Lieferanten aus dem mittelständischen Bereich werden von den Regierungsfraktionen bei Umsetzung dieser Pläne infrage gestellt“, monierte Genth. Dies komme vor allem den großen Unternehmen zugute, wodurch sich die Konzentration bei den Lebensmittellieferanten weiter verschärfe.
Positiv ist laut HDE, dass internationale Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 15 Mrd. Euro nicht mehr unter den Schutzbereich des Gesetzes fallen sollen. Allerdings hätte der Anwendungsbereich entsprechend den europäischen Richtlinien auf Lieferanten mit einem Umsatz von bis zu 350 Mio. Euro beschränkt werden müssen. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, bei der Novelle eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben zu gewährleisten“, so Genth. Die Ampelfraktionen müssten den Entwurf korrigieren, um Wettbewerbsbeschränkungen zu vermeiden.
Ernährungsindustrie begrüßt Novelle
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) bezeichnete die angekündigte Reform dagegen als „richtig und überfällig“. Der stellvertretende BVE-Hauptgeschäftsführer Peter Feller verwies dazu auf den im vergangenen November vorgelegten Evaluierungsbericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Dieser habe gezeigt, dass das Gesetz zwar positive Wirkungen entfaltet habe, Lieferanten allerdings nach wie vor mit unfairen Handelspraktiken konfrontiert würden. Die Bundesregierung müsse daher Maßnahmen ergreifen, um einer Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) entgegenzutreten und die Wettbewerbsfähigkeit der Lieferanten zu erhalten, verlangte Feller.
Die BVE fordert daher, dass der Anwendungsbereich des AgrarOLkG nicht durch Höchstumsätze auf Lieferantenseite begrenzt wird. Auch müssten durch die Novelle weitere Handelspraktiken, die bislang nicht erfasst würden, als unlauter qualifiziert werden. Beschwerden gebe es demnach häufig bei der Geltendmachung von Vertragsstrafen und pauschalierten Schadenersatzansprüchen durch den LEH. „Dies betreffend besteht allzu oft der Eindruck, dass diese handelsseitig mit System genutzt werden, um die Beschaffungskosten zu senken“, sagte Feller.
Das AGrarOLkG wurde 2021 verabschiedet. Es soll Lieferanten in der Lebensmittelkette gegen unlautere Handelspraktiken schützen. Am Dienstag (25.6.) haben die Fraktionsspitzen von SPD, FDP und Grünen angekündigt, eine Novelle des AgrarOLkG in den Bundestag einbringen, auch um die Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken. Die Maßnahme ist Teil des Agrarpakets zur Entlastung der Landwirtschaft. Eine Reform des Gesetzes haben zuvor auch eine Reihe von Branchenverbänden gefordert. AgE