Pflanzenschutz: VG Braunschweig untersagt „deutschen Sonderweg“
                
                                            
                  Positives Signal für die deutsche Landwirtschaft: Das Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig hat in der vergangenen Woche zum wiederholten Mal eine vom Umweltbundesamt (UBA) verhängte Anwendungsbestimmung im Rahmen einer Pflanzenschutzmittel-Zulassung für rechtswidrig erklärt (Az. 1 A 41/22). Konkret ging es um die Anwendungsbestimmung „NT 306-0/2“, die Landwirte hierzulande gezwungen hätte, bei der Anwendung des betreffenden Pflanzenschutzmittels zehn Prozent ihrer Ackerfläche zum Schutz von Nichtzielarten unbehandelt zu lassen – ein Wettbewerbsnachteil gegenüber landwirtschaftlichen Produzenten in anderen europäischen Ländern, in denen diese Beschränkung nicht gilt.